1. Die Standardanforderung fürSpiralstahlrohrBeim Stapeln geht es darum, nach Typen und Standards zu stapeln, unter der Voraussetzung, Ruhe und Sicherheit beim Stapeln zu gewährleisten. Unterschiedliche Materialarten sollten getrennt gestapelt werden, um Durcheinander und gegenseitige Korrosion zu vermeiden;
2. Verhindern Sie, dass Gegenstände, die den Stahl angreifen, um den spiralförmigen Stahlrohrstapel herum gelagert werden.
3. Der Boden des spiralförmigen Stahlrohrstapels sollte angehoben, verfestigt und flach sein, um Feuchtigkeit oder Verformung des Materials zu vermeiden.
4. Die gleichen Materialien werden entsprechend der Reihenfolge der Lagerung gestapelt;
5. Im Freien gestapelte spiralförmige Stahlrohrabschnitte müssen mit Holzmatten oder -platten versehen sein. Die Stapelfläche sollte leicht geneigt sein, um die Entwässerung zu erleichtern. Achten Sie darauf, dass das Material gerade platziert wird, um Biegungen und Verformungen zu vermeiden.
6. Die Stapelhöhe von Spiralstahlrohren darf 1,2 m bei manueller Arbeit, 1,5 m bei mechanischer Arbeit und 2,5 m bei Stapelbreite nicht überschreiten.
7. Zwischen dem Stapel und dem Stapel sollte ein gewisser Durchgang vorhanden sein, der Inspektionskanal beträgt im Allgemeinen 0,5 m und der Einnahmen- und Ausgabekanal hängt von der Größe des Materials und der Fördermaschinerie ab, im Allgemeinen 1,5 bis 2,0 m;
8. Der im Freien gestapelte Winkelstahl und der Kanalstahl sollten abgelegt werden, d. h. die Mündung sollte nach unten zeigen, der I-Träger sollte aufrecht platziert werden und die I-Schlitzoberfläche des Stahls sollte nicht nach oben zeigen um Rostbildung durch angesammeltes Wasser zu vermeiden;
9. Anhebung der Unterseite des Stapels. Befindet sich das Lager auf einem sonnigen Zementboden, kann die Höhe 0,1 m betragen; Wenn es sich um einen schlammigen Boden handelt, muss die Höhe 0,2 bis 0,5 m betragen. Wenn es sich um ein offenes Feld handelt, beträgt die Höhe des Zementbodens 0,3 bis 0,5 m und die Höhe der Sand- und Schlammoberfläche 0,5 bis 0,7 m.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 02.11.2023