1.Grundlegende Anforderungen an das Erscheinungsbild von LSAW-Schweißnähten
Vor der zerstörungsfreien Prüfung vonLSAW-StahlrohreDie Prüfung des Aussehens der Schweißnaht muss den Anforderungen entsprechen. Die allgemeinen Anforderungen an das Aussehen von LSAW-Schweißnähten und die Oberflächenqualität von Schweißverbindungen lauten wie folgt: Das Aussehen der Schweißnaht sollte gut geformt sein und die Breite sollte 2 mm pro Seite über dem Rand der Nut betragen. Die Höhe der Kehlnaht muss den Konstruktionsvorschriften entsprechen und die Form muss einen fließenden Übergang aufweisen. Die Oberfläche der Schweißverbindung sollte sein:
(1) Risse, Unverschmelzungen, Poren, Schlackeneinschlüsse und Spritzer sind nicht zulässig.
(2) Schweißflächen von Rohren, rostfreien Stählen und Rohren aus legiertem Stahl mit einer Auslegungstemperatur von weniger als -29 Grad dürfen keine Hinterschneidungen aufweisen. Bei anderen Rohrmaterialien sollte die Hinterschnitttiefe der Schweißnaht mehr als 0,5 mm betragen, die durchgehende Hinterschnittlänge sollte nicht mehr als 100 mm betragen und die Gesamtlänge des Hinterschnitts auf beiden Seiten der Schweißnaht beträgt nicht mehr als 10 % der Gesamtlänge der Schweißnaht .
(3) Die Oberfläche der Schweißnaht darf nicht tiefer liegen als die Oberfläche des Rohres. Die Höhe der Schweißnaht beträgt nicht mehr als 3 mm (die maximale Breite der Schweißverbindungsgruppe bis zur hinteren Fase).
(4) Die Rückseite der Schweißverbindung darf 10 % der Wanddicke nicht überschreiten und 2 mm nicht überschreiten.
2. Zerstörungsfreie Oberflächenprüfung
Das Prinzip der zerstörungsfreien Prüfmethode für die Oberfläche von LSAW-Stahlrohren: Die Magnetpulverprüfung sollte für Stahlrohre aus ferromagnetischem Material verwendet werden. Für Stahlrohre aus nicht ferromagnetischem Material sollten Penetrationstests durchgeführt werden. Bei Schweißverbindungen mit Neigung zur Rissbildung ist die zerstörungsfreie Prüfung der Oberfläche nach einer gewissen Abkühlung der Schweißung durchzuführen; Bei Schweißverbindungen mit Neigung zur Rissbildung bei Wiedererwärmung ist die zerstörungsfreie Prüfung der Oberfläche einmal nach dem Schweißen und nach der Wärmebehandlung durchzuführen. Die Anwendung der zerstörungsfreien Oberflächenprüfung erfolgt gemäß den Normanforderungen. Die Erkennungsobjekte und -anwendungen sind im Allgemeinen wie folgt:
(1) Qualitätsprüfung der Außenfläche des Rohrmaterials.
(2) Erkennung von Oberflächenfehlern wichtiger Stumpfschweißnähte.
(3) Inspektion von Oberflächenfehlern wichtiger Kehlnähte.
(4) Erkennung von Oberflächenfehlern an Schweißverbindungen wichtiger Muffenschweiß- und Überbrückungs-T-Stück-Abzweigrohre.
(5) Erkennung von Oberflächenfehlern nach dem Rohrbiegen.
(6) Das Material wird abgeschreckt und die Nut wird durch die Schweißverbindung erkannt.
(7) Erkennung von Rohrfasen aus nicht austenitischem Edelstahl, deren Auslegungstemperatur kleiner oder gleich minus 29 Grad Celsius ist.
(8) Die doppelseitige Schweißung sieht die Inspektion der Wurzeln nach der Reinigung der Wurzeln vor.
(9) Wenn die Schweißvorrichtung am Legierungsrohr mit Härtungsneigung durch die Acetylen-Sauerstoffflamme zerschnitten wird, wird der Defekt des Schleifabschnitts festgestellt.
3. Strahlungserkennung und Ultraschallprüfung
Die Hauptobjekte der Strahlungserkennung und Ultraschallprüfung sind die Stoßverbindungen von Stahlrohren mit gerader Naht und die Stoßverbindungen von stumpfgeschweißten Rohrverbindungsstücken. Die Auswahl der zerstörungsfreien Prüfmethoden erfolgt entsprechend den Konstruktionsunterlagen. Zur Erkennung von Schweißverbindungen aus Titan, Aluminium und Aluminiumlegierungen, Kupfer und Kupferlegierungen, Nickel und Nickellegierungen sollte das Strahlungserkennungsverfahren verwendet werden. Bei Schweißnähten, die zur Rissbildung neigen, sind die Strahlenprüfung und die Ultraschallprüfung nach einer gewissen Abkühlungszeit der Schweißnaht durchzuführen. Wenn das Hauptrohr im Gehäuse eine Rundschweißnaht aufweist, muss die Schweißnaht mit einer 100-prozentigen Strahlenprüfung durchgeführt werden, und der verdeckte Vorgang kann durchgeführt werden, nachdem der Prüfdruck bestanden wurde. Die durch den Verstärkungsring oder die Stützunterlage abgedeckten Schweißverbindungen an der Rohrleitung müssen zu 100 % strahlengeprüft sein und nach bestandener Prüfung abgedeckt werden. Bei Schweißnähten, die für eine Zwischenprüfung der Schweißung vorgesehen sind, ist nach der Sichtprüfung eine zerstörungsfreie Prüfung durchzuführen. Nach der zerstörungsfreien Prüfung der Oberfläche sind Durchstrahlungs- und Ultraschallprüfungen durchzuführen.
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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 01.07.2022