1. Unbestimmte Länge (übliche Länge)
Verzinkte nahtlose Stahlrohre variieren im Allgemeinen in der Länge, die im Rahmen der Norm als unbestimmte Länge bezeichnet wird. Die unbestimmte Länge wird auch Normallänge (durch Lineal) genannt. Zum Beispiel die Länge 159*4,5verzinktes nahtloses Stahlrohrbeträgt normalerweise 8~12,5
2. Feste Länge
Das Zuschneiden auf ein festes Maß gemäß den Bestellanforderungen wird als feste Länge bezeichnet. Bei Lieferung nach Fixlänge muss das verzinkte nahtlose Stahlrohr die vom Besteller im Bestellvertrag angegebene Länge haben. Wenn im Vertrag beispielsweise festgelegt ist, dass die Lieferung auf einer Fixlänge von 6 m basiert, müssen die gelieferten Materialien eine Länge von 6 m haben. Alles, was kürzer als 6 m oder länger als 6 m ist, ist nicht qualifiziert. Tatsächlich ist es jedoch unmöglich, dass die Lieferung alle 6 m lang ist. Daher wird festgelegt, dass eine positive Abweichung zulässig ist, eine negative Abweichung jedoch nicht. (Wenn die feste Länge weniger als 6 m beträgt, erweitert sich die zulässige Abweichung auf +30 mm; wenn die feste Länge mehr als 6 m beträgt, erweitert sich die zulässige Abweichung auf +50 mm)
dreimal
Die gemäß den Bestellanforderungen in ganzzahlige Vielfache geschnittene feste Größe wird als Doppellineal bezeichnet. Bei Lieferung in mehreren Längen muss die Länge des gelieferten verzinkten nahtlosen Stahlrohrs ein ganzzahliges Vielfaches der vom Besteller im Bestellvertrag angegebenen Länge (sog. Einzellänge) (zuzüglich Sägeschnitt) betragen. Beispielsweise verlangt der Käufer im Bestellvertrag eine Länge von 2 m für ein einzelnes Lineal, dann beträgt die Länge 4 m, wenn es in ein Doppellineal geschnitten wird, und 6 m, wenn es in ein Dreifachlineal geschnitten wird, plus ein bzw. zwei Schnitte. .
Die Sägeschnittmenge ist in der Norm festgelegt. Bei der Lieferung des Doppellineals ist nur eine positive Abweichung zulässig, eine negative Abweichung ist nicht zulässig.
4. Kurzes Lineal
Die Länge ist kleiner als die in der Norm angegebene Untergrenze der unbestimmten Länge, aber nicht kleiner als die zulässige kürzeste Länge wird als kurze Länge bezeichnet. Beispielsweise schreibt die Norm für Stahlrohre für den Flüssigkeitstransport vor, dass 10 % (berechnet nach der Anzahl) Kurzstahlrohre mit einer Länge von 2–4 m pro Charge zulässig sind. 4 m ist die untere Grenze der unbestimmten Länge und die kürzeste zulässige Länge beträgt 2 m.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 06.11.2023