1. Unbestimmte Länge (normalerweise Länge)
Die Längen verzinkter nahtloser Stahlrohre sind im Allgemeinen unterschiedlich lang, und diejenigen im Geltungsbereich der Norm werden als variable Längen bezeichnet. Die Länge eines unbestimmten Lineals wird auch als übliche Länge (Durchgangslineal) bezeichnet. Beispielsweise beträgt die übliche Länge von 159*4,5 verzinkten nahtlosen Stahlrohren 8 bis 12,5
2. Feste Länge
Das Zuschneiden auf ein festes Maß entsprechend den Bestellanforderungen wird als feste Länge bezeichnet. Bei Lieferung in Fixlängen muss das gelieferte verzinkte nahtlose Stahlrohr die vom Käufer im Bestellvertrag angegebene Länge haben. Steht im Vertrag zum Beispiel, dass die Lieferung in einer festen Länge von 6 m erfolgen soll, müssen alle gelieferten Materialien eine Länge von 6 m haben. Alles, was kürzer als 6 m oder länger als 6 m ist, gilt als nicht qualifiziert. Da jedoch nicht alle Lieferungen eine Länge von 6 m haben dürfen, ist festgelegt, dass positive Abweichungen zulässig, negative Abweichungen jedoch nicht zulässig sind. (Wenn die feste Länge nicht mehr als 6 m beträgt, erweitert sich die zulässige Abweichung auf +30 mm; wenn die feste Länge mehr als 6 m beträgt, erweitert sich die zulässige Abweichung auf +50 mm)
3. Multiplikator
Diejenigen, die entsprechend der für die Bestellung erforderlichen festen Größe in ganzzahlige Vielfache geschnitten werden, werden Doppellineale genannt. Bei der Lieferung von Waren in mehreren Längen muss die Länge des gelieferten verzinkten nahtlosen Stahlrohrs ein ganzzahliges Vielfaches der vom Käufer im Bestellvertrag angegebenen Länge (sog. Einzellänge) (zuzüglich Sägeschnittfuge) betragen. Wenn der Käufer beispielsweise im Bestellvertrag verlangt, dass die Länge eines einzelnen Lineals 2 m beträgt, beträgt die Länge 4 m beim Schneiden in ein Doppellineal, 6 m beim Schneiden in ein Dreifachlineal und ein oder zwei Sägeschnitte jeweils hinzugefügt. Die Höhe der Schnittfuge ist in der Norm angegeben. Im Auslieferungszustand der Waage sind nur positive Abweichungen zulässig, negative Abweichungen sind nicht zulässig.
4. Kurzes Lineal
Ein Lineal, dessen Länge kleiner ist als die Untergrenze des in der Norm angegebenen unbestimmten Lineals, jedoch nicht kleiner als die kürzeste zulässige Länge, wird als kurzes Lineal bezeichnet. Beispielsweise schreibt die Norm für Stahlrohre für den Flüssigkeitstransport vor, dass jede Charge 10 % (berechnet nach Anzahl) kurze Stahlrohre mit einer Länge von 2–4 m enthalten darf. 4 m ist die untere Grenze der unbestimmten Länge und die kürzeste zulässige Länge beträgt 2 m.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 10. Mai 2024