Die neueste Richtlinie: Eisen- und Stahlprodukte der Stahlindustrie werden nicht als Produkte mit „hoher Umweltverschmutzung“ und „hohem Umweltrisiko“ eingestuft

Am 2. November veröffentlichte das Generalbüro des Ministeriums für Ökologie und Umwelt die „Mitteilung zum Drucken und Verteilen der „Umfassenden Liste des Umweltschutzes (Ausgabe 2021)“ (Umfassendes Schreiben des Umweltamtes [2021] Nr. 495).In der „Umfassenden Liste des Umweltschutzes (Ausgabe 2021)“ sind blaue Holzkohle/Koks/Pech (mit Ausnahme der Teerdestillation unter Verwendung von atmosphärischen, Vakuum- oder atmosphärischen und Vakuum-kontinuierlichen Destillationsprozessen) in der Kokerei (Branchencode 2520) in der traditionellen Eisen- und Stahlindustrie aufgeführt Industrie, Stahl gewalzt (Branchencode 3130), verchromtes Stahlblech (außer dreiwertiges Chrom-Galvanisierungsverfahren)/farbbeschichtetes Blech (außer chromfreies Farbbeschichtungsverfahren), Produkte, Ferrolegierungsschmelzen (Branchencode 3150), Metall Mangan/Metall Silizium/ Metall-Chrom-Produkte, die Reihe von Produkten, die durch das Feuerverzinkungsverfahren aus Stahl (Branchencode 3208) hergestellt werden, sind „stark umweltschädliche“ Produkte;Produkte aus der Eisenherstellung (Branchencode 3210) und der Stahlherstellung (Branchencode 3220) werden nicht als „stark umweltschädlich“ und „mit hohem Umweltrisiko“ eingestuft.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 11. November 2021