Die Lieferlänge von Edelstahlrohren wird auch als vom Anwender gewünschte Länge oder Vertragslänge bezeichnet.In der Spezifikation gibt es mehrere Regeln für die Lieferlänge:
A. Normale Länge (auch als nicht feste Länge bekannt): Jedes Edelstahlrohr, dessen Länge innerhalb der Längenskala der Spezifikation liegt und für das keine feste Länge erforderlich ist, wird als normale Länge bezeichnet.Zum Beispiel Regeln für die Spezifikation von Strukturrohren: warmgewalztes (geknetetes, expandiertes) Stahlrohr 3000 mm ~ 12000 mm;kaltgezogenes (gewalztes) Stahlrohr 2000 mm ~ 10500 mm.
B. Zuschnittlänge: Die Zuschnittlänge sollte innerhalb der üblichen Längenskala liegen, die im Vertrag gefordert wird. Eine feste Längenspezifikation.In der Praxis ist es jedoch nicht möglich, sicherzustellen, dass die Länge mit fester Länge bestimmt wird.Daher ist der positive Fehlerwert, dass die Längenregel mit fester Länge in der Spezifikation zulässig ist.
C. Länge mehrerer Fuß: Die Länge mehrerer Fuß sollte innerhalb der üblichen Längenskala liegen.Im Vertrag sollten die Länge der einzelnen Füße und die Vielfachen der Gesamtlänge angegeben werden (z. B. 3000 mm x 3, also 3 Vielfache von 3000 mm, und die Gesamtlänge beträgt 9000 mm).In der Praxis sollte die Gesamtlänge mit einem positiven Fehler von 20 mm addiert werden, außerdem sollte für jede einzelne Lineallänge ein Schnittspielraum übrig bleiben.Am Beispiel von Strukturrohren gilt die Regel, die Schnittzugabe zu belassen: Außendurchmesser ≤159 mm beträgt 5–10 mm;Außendurchmesser> 159 mm beträgt 10 ~ 15 mm.
D. Skalenlänge: Die Skalenlänge von Edelstahlrohren liegt auf Wunsch des Benutzers innerhalb der üblichen Längenskala. Wenn eine bestimmte Skalenlänge festgelegt ist, muss diese im Vertrag angegeben werden.
Es ist ersichtlich, dass die Skalenlänge lockerer ist als die Anforderungen an feste Länge und doppelte Länge, aber viel strenger als die übliche Länge, was auch zu einem Rückgang der Ausbeute des Produktionsunternehmens führt.Daher ist es für die Produktionsfirma sinnvoll, den Preis zu erhöhen.Die Schwankung der Preiserhöhung beträgt in der Regel etwa 4 % des Grundpreises.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 04.05.2021